VoltMaster

Auftragsverarbeiter

Subprocessors

Liste aller eingesetzten und optional aktivierbaren Subunternehmer (Subprocessors), die im Rahmen der Plattform VoltMaster personenbezogene Daten verarbeiten können.

Stand: Mai 2026

Notwendige Subprocessors

Diese Auftragsverarbeiter sind für den Betrieb der Plattform notwendig.

Anbieter Sitz / Verarbeitungsort Zweck Drittland Rechtsgrundlage
Hostinger International Ltd. Litauen / EU-Rechenzentren Hosting der Plattform, Datenbank, Datei-Speicher, Backups Nein (EU) Art. 28 DSGVO
Arento AI GmbH i. G. Deutschland Anwendungsbetrieb, Wartung, Support Nein Art. 28 DSGVO

Optionale Schnittstellen (kundenseitig aktivierbar)

Die folgenden Schnittstellen werden ausschließlich nach ausdrücklicher Aktivierung durch den Auftraggeber genutzt. Die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Übermittlung – einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Standardvertragsklauseln (SCC) – liegt beim Auftraggeber.

Anbieter Sitz / Verarbeitungsort Zweck Drittland Hinweis
Huawei Technologies (FusionSolar) VR China; EU-Endpunkte verfügbar Auslesen von Wechselrichter-, Modul- und Ertragsdaten über die FusionSolar-API Ja (China möglich) EU-SCC erforderlich; Risikoabwägung gemäß Schrems II durch den Kunden.
Plexlog GmbH Deutschland Monitoring- und Messdaten von PV-Anlagen über die Plexlog-API Nein (EU) AVV mit Plexlog erforderlich.
Teltonika Networks UAB Litauen (EU) Optionale Anbindung des Teltonika RMS für Router-Konnektivität und Telemetrie Nein (EU) AVV mit Teltonika nur erforderlich, wenn das RMS-Cloud-Portal aktiv genutzt wird.
Strompreis-Forecast (z. B. aWATTar, EPEX SPOT, ENTSO-E) EU; je nach Anbieter unterschiedlich Abruf von Tages-Forecast-Preisen für Spotmarkt-Strom Anbieterabhängig Es werden in der Regel keine personenbezogenen Daten übermittelt – nur API-Anfragen für Preisdaten.

Hinweise zu Schrems II / Drittlandtransfers

Bei Schnittstellen zu Anbietern außerhalb des EWR (insbesondere Huawei FusionSolar) führt der Auftraggeber eigenverantwortlich eine Risikoabwägung gemäß den EuGH-Entscheidungen Schrems I/II durch und schließt mit dem jeweiligen Anbieter Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 ab. Wir unterstützen Sie hierbei mit technischen Informationen.

Änderungen und Benachrichtigung

Vor Hinzunahme weiterer Subprocessors informieren wir unsere Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an die im Mandanten hinterlegte Datenschutz-Kontaktadresse. Auftraggeber haben gemäß AVV § 4 ein Widerspruchsrecht.

Fragen zu Subprocessors richten Sie bitte an datenschutz@arento.ai.