Vertragsparteien
Auftragnehmer: Arento AI GmbH i. G., Wiesenstr. 28, 53773 Hennef
Auftraggeber: Der Kunde gemäß Hauptvertrag (Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
§ 1 Gegenstand und Dauer
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Vorgaben des Hauptvertrags zur Nutzung der Plattform VoltMaster. Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
§ 2 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung
- Verarbeitete Daten: Stammdaten von Kunden und Lieferanten, Beteiligten- und Investorendaten, Anlagen- und Hardware-Daten, Abrechnungspositionen, Kommunikationsinhalte (Chat/E-Mail im Kundenportal).
- Zweck: Bereitstellung der Plattform und der vereinbarten Funktionen zur Verwaltung und Abrechnung von Photovoltaik-Anlagen und Beteiligungen.
- Betroffene Personengruppen: Mitarbeitende des Auftraggebers, Kunden, Lieferanten, Beteiligte/Investoren, Ansprechpartner externer Dienstleister, Portal-Nutzer.
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
- Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers.
- Verpflichtung der eingesetzten Personen zur Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
- Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO (siehe TOM).
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung von Betroffenenrechten.
- Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme.
- Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen.
§ 4 Subunternehmer
- Der Auftraggeber genehmigt mit Vertragsschluss die unter Subprocessors aufgeführten Auftragsverarbeiter.
- Vor Hinzunahme weiterer Subunternehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus. Der Auftraggeber kann widersprechen; in diesem Fall steht beiden Seiten ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Mit allen Subunternehmern wird ein Vertrag geschlossen, der mindestens den hier vereinbarten Schutzumfang gewährleistet.
§ 5 Optionale Drittanbieter-Schnittstellen
Der Auftraggeber kann optionale Schnittstellen zu Drittanbietern aktivieren (z. B. Huawei FusionSolar, Plexlog, Strompreis-Forecast-APIs, Teltonika RMS). In diesem Fall werden Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt. Verantwortlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Übermittlung – einschließlich erforderlicher Auftragsverarbeitungs- oder Standardvertragsklauseln mit dem Drittanbieter – bleibt der Auftraggeber. Eine vollständige Übersicht der unterstützten Schnittstellen finden Sie auf der Seite Subprocessors.
§ 6 Weisungsbefugnis
Weisungen erfolgen schriftlich oder in Textform. Erscheint dem Auftragnehmer eine Weisung rechtswidrig, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren.
§ 7 Kontrollrechte
Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der Einhaltung der Pflichten zu überzeugen, insbesondere durch Selbstauskünfte, Zertifikate oder Berichte unabhängiger Dritter. Vor-Ort-Prüfungen sind nach vorheriger Ankündigung von mindestens 30 Tagen sowie nur in begründeten Eilfällen ohne diese Frist möglich.
§ 8 Datenrückgabe und Löschung
Nach Beendigung des Hauptvertrags stellt der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 9 Haftung
Die Haftung richtet sich nach dem Hauptvertrag sowie ergänzend nach Art. 82 DSGVO.
§ 10 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag endet automatisch mit dem Hauptvertrag. Im Konfliktfall gehen die Regelungen dieses Vertrags denen des Hauptvertrags hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.